Meldung vom 08. Oktober 2020

Weil es bequem ist: Die Deutschen setzen beim Bezahlen der Einkäufe auf das Smartphone

Repräsentative Studie von G DATA CyberDefense zeigt, dass Mobile Payment auf dem Vormarsch ist.

Bezahlen im Supermarkt soll schnell und bequem sein, daher setzen fast 48 Prozent der Deutschen auf Mobile Payment an der Kasse. Dabei zeigt sich, je jünger die Nutzer sind, desto häufiger nutzen sie die moderne Zahlungsart. Zudem ergibt die repräsentative Umfrage von G DATA CyberDefense: Je größer der Haushalt ist, desto häufiger wird Mobile Payment genutzt. Der Hauptgrund für den Einsatz ist für die Deutschen die Bequemlichkeit. Das smarte Gerät ist beim Einkauf oft mit dabei und schnell in die Hand genommen, um zu bezahlen, daher liegt der zweit wichtigste Nutzungsgrund auf der Hand: die Zeitersparnis. Für die repräsentative Onlineumfrage lies G DATA 1.000 Internetnutzer aus Deutschland befragen.

Tim Berghoff

Mobile Payment verbreitet sich im Einzelhandel immer stärker und wird dadurch auch beliebter. Für Verbraucher ist das mobile Bezahlen einfach und bequem. Damit es sicher bleibt, sollte das Smartphone umfassend abgesichert sein. Dazu gehört die Installation einer Sicherheitslösung und aller bereitgestellten Updates für die Apps und das Betriebssystem. Dann steht dem ungetrübten Einkaufsspaß nichts mehr im Weg.

Tim Berghoff

Security Evangelist bei G DATA CyberDefense

Je jünger die Nutzer sind, desto beliebter ist mobiles Bezahlen

Fast die Hälfte der Deutschen (48 Prozent) nutzt Mobile Payment über das Smartphone oder das Wearable. In der Altersgruppe der Befragten zwischen 30 und 39 Jahren setzen mit sieben von zehn Deutschen (72 Prozent) die meisten Nutzer auf das Mobilgerät an der Kasse. Bei den Über-60-Jährigen ist der geringste Nutzeranteil von fast 27 Prozent zu verzeichnen. Interessant ist der Blick auf die Haushaltsgröße: Je mehr Menschen unter einem Dach leben, desto eher bezahlen sie Waren per Smartphone. Bei einem Vier-Personen-Haushalt liegt der Anteil mit 68 Prozent am höchsten. Da Einkäufe für eine vierköpfige Familie oder Wohngemeinschaft oft sehr groß sind, soll der Zahlungsvorgang einfach und schnell sein.

Mobile Payment ist bequem und spart Zeit

Der Hauptgrund für die Nutzung des Smartphones zum Bezahlen ist für die Deutschen die Bequemlichkeit mit einem Anteil von einem Drittel (33 Prozent), am zweit wichtigsten ist für die Befragten der Zeitfaktor: Anstatt die passenden Münzen und Scheine aus dem Portemonnaie zusammen zu suchen, reicht ein Griff in die Tasche und die Aktivierung der Mobile Payment-App und der Einkauf ist bezahlt. Das Einsortieren des Wechselgeldes bleibt den Verbrauchern genauso erspart, wie der Griff zur passenden Kredit- oder Girocard.

 

Für die Deutschen, die die Nutzung von Mobile Payment ablehnen, liegt der Hauptgrund darin, dass sie Einkäufe generell nicht mit dem Smartphone bezahlen möchten. 40 Prozent der Ablehner vertritt diese Ansicht. 16 Prozent zweifeln an der Sicherheit des Bezahlsystems und für fast 15 Prozent der Ablehner sind Datenschutzbedenken beim mobilen Bezahlen der Hauptgrund dafür, weiterhin auf Bargeld oder eine Karte zu setzen.

PayPal ist die beliebteste Mobile Payment-Anwendung

Fast 88 Prozent der Deutschen nutzen PayPal beim mobilen Bezahlen der Waren, damit ist dies die beliebteste Mobile Payment-Anwendung bei den Deutschen. Der Bezahldienstleister ist bekannt und etabliert im Onlinehandel, viele Nutzer besitzen bereits ein Konto und setzten dieses jetzt auch für mobiles Bezahlen ein. Der höchste Anteil der PayPal-Nutzer ist in der Gruppe der Über-60-Jährigen zu finden. Die zweit beliebteste Nutzungsart von Mobile Payment ist die Nutzung des NFC-Chips des Mobilgeräts oder Wearables mit einem Anteil von weniger als einen Viertel (23 Prozent).

Über die Umfrage

Für das Thema Mobile Payment lies G DATA CyberDefense insgesamt 1.000 deutsche Internetnutzer ab 18 Jahren befragen. Die repräsentative Umfrage führte die OmniQuest GmbH im Juli 2020 durch.

 

Aktuelle Tipps zum Thema Mobile Payment finden Nutzer im G DATA Ratgeber.

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Meldung vom 08. Oktober 2020

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